Code of Conduct

Wir handeln nach einem integrierten Unternehmenskonzept, das alle sozialen, ökologischen und ökonomischen Beiträge eines Unternehmens zur freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung nachhaltig und über gesetzliche Normen hinausgehend beinhaltet.

Insoweit tragen wir dafür Verantwortung, eine Unternehmenskultur zu schaffen und zu erhalten, in der die Beachtung der unten genannten gesetzlichen Prinzipien sowie ethischen Grundsätze bestmöglich gewahrt wird.

OMNILAB-LABORZENTRUM GmbH & Co. KG verpflichtet sich zur Einhaltung nachfolgender Grundsätze:

Menschenrechte und Gesetze
  • Wir unterstützen und respektieren die UN-Menschenrechtscharta und stellen sicher, dass wir uns durch unser unternehmerisches Handeln nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligen.
  • Wir halten die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung, in der wir tätig sind, ein. dies gilt auch und insbesondere für die jeweils anwendbaren Gesetze über fairen Wettbewerb, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums Dritter, Bekämpfung von Geldwäsche sowie Insiderhandel.
Korruption und Bestechung

Wir tolerieren keine Form von Korruption oder Bestechung und lassen uns in keiner Weise darauf ein. dies betrifft auch und insbesondere jegliche ungesetzlichen Zahlungsangebote oder ähnliche Zuwendungen an Regierungsbeamte und andere Entscheidungsträger, um deren Entscheidungsfindung zu beeinflussen.

Kinderarbeit

Wir stellen keine Mitarbeiter ein, die nicht das jeweilige gesetzliche Mindestalter für Arbeitnehmer vorweisen können.

Grundrechte der Mitarbeiter
  • Wir fördern die Chancengleichheit und Gleichbehandlung unserer Mitarbeiter – ungeachtet ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer etwaigen Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität.
  • Wir respektieren die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen.
  • Wir beschäftigen niemanden gegen seinen Willen und zwingen niemanden zur Arbeit.
  • Wir dulden keine inakzeptable Behandlung von Mitarbeitern, wie etwa Diskriminierung, Ausübung von Zwang, Missbrauch, Ausnutzung oder sexueller Belästigung.
  • Wir sorgen für eine angemessene Entlohnung unserer Mitarbeiter und gewährleisten den gesetzlich festgelegten nationalen Mindestlohn.
  • Wir halten die im jeweiligen Staat geltenden gesetzlichen Regeln zur Arbeitszeit ein.
  • Wir erkennen die Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten an. Weder bevorzugen, noch benachteiligen wir Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften.
Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter
  • Wir übernehmen im Arbeitsumfeld Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter.
  • Wir treffen bestmögliche Vorsorgemaßnahmen, um Risiken einzudämmen und Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden bzw. zu verhindern.
  • Wir unterhalten und fördern ein angemessenes Arbeitssicherheitsmanagementsystem, das regelmäßige Schulungen in Arbeitssicherheit beinhaltet.
Lieferanten und Partner
  • Wir stehen ein für die angemessene Förderung der Einhaltung der Prinzipien und Grundwerte dieses Code of Conduct bei unseren Lieferanten und Partnern.
  • Wir halten die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Auswahl von und beim Umgang mit unseren Lieferanten und Partnern in gleicher Weise wie bei unseren Mitarbeitern ein.
Umweltschutz
  • Wir wenden ein angemessenes Umweltmanagementsystem an.
  • Wir verringern Umweltbelastungen im Rahmen technisch und wirtschaftlich angemessener Möglichkeiten über das in gesetzlichen Normen und Standards geforderte Maß hinaus.
  • Wir überprüfen regelmäßig unsere Maßnahmen für den Umweltschutz und setzen angemessene Verbesserungsmöglichkeiten um.
Ausfuhrrichtlinien

Wir betreiben ein Ausfuhrmanagementsystem nach den Regeln der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland sowie individuell mit Lieferanten vertraglich vereinbarten Exportregularien und halten Ausfuhrverbote strikt ein. Wir tolerieren in unserem Einflussbereich keine Form von Umgehung und lassen uns in keiner Weise darauf ein. Wir wickeln keine Geschäfte ab, bei denen entsprechende Hinweise vorliegen.

Wir behalten uns das Recht vor, bei geänderten Anforderungen an die aufgeführten Compliance Grundsätze, angemessene Änderungen dieses Code of Conduct vorzunehmen

Bremen, Dezember 2015

OMNILAB-LABORZENTRUM GmbH & Co. KG